FAQ

Für die Ver­ein­ba­rung eines Ter­mins errei­chen Sie uns bequem per Tele­fon, E‑Mail oder über unser Kon­takt­for­mu­lar. Unser freund­li­ches Team steht Ihnen ger­ne mit Rat und Tat zur Sei­te. Wir freu­en uns dar­auf, Sie in unse­rer Pra­xis in Bad Müns­ter­ei­fel per­sön­lich begrü­ßen zu dür­fen. Zögern Sie nicht, uns zu kon­tak­tie­ren.

Kos­ten­über­nah­me durch die Kran­ken­kas­se
Um eine Kos­ten­über­nah­me der Phy­sio­the­ra­pie durch Ihre gesetz­li­che Kran­ken­kas­se zu gewähr­leis­ten, benö­ti­gen Sie eine Heil­mit­tel­ver­ord­nung von Ihrem behan­deln­den Arzt. Wir emp­feh­len daher, vor Ihrem Besuch in unse­rer Pra­xis zunächst einen Ter­min bei Ihrem Haus­arzt zu ver­ein­ba­ren. Nur Ihr Arzt kann die erfor­der­li­che Ver­ord­nung aus­stel­len.

Heil­mit­tel­ka­ta­log als Richt­li­nie
Wel­che Behand­lungs­kos­ten von der Kran­ken­kas­se über­nom­men wer­den, ist im soge­nann­ten Heil­mit­tel­ka­ta­log gere­gelt. Die­ser Kata­log ent­hält eine detail­lier­te Auf­lis­tung der erstat­tungs­fä­hi­gen phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Leis­tun­gen sowie die dafür abre­chen­ba­ren Kos­ten­sät­ze pro Behand­lung. Mit einer gül­ti­gen Heil­mit­tel­ver­ord­nung Ihres Arz­tes kön­nen wir eine rei­bungs­lo­se Abrech­nung mit Ihrer Kran­ken­kas­se gewähr­leis­ten. So pro­fi­tie­ren Sie von einer qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen The­ra­pie, ohne sich um die anfal­len­den Kos­ten sor­gen zu müs­sen.

Zuzah­lungs­re­ge­lun­gen für gesetz­lich Ver­si­cher­te
Für gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­te Pati­en­ten über 18 Jah­ren fal­len pro Heil­mit­tel­ver­ord­nung Zuzah­lun­gen in Höhe von 10 Pro­zent der Behand­lungs­kos­ten sowie zusätz­lich 10 Euro an. Die­se Rege­lung basiert auf dem Sozi­al­ge­setz­buch (SGB V §61).

Mög­lich­keit der Zuzah­lungs­be­frei­ung
Es besteht die Mög­lich­keit, sich von den Zuzah­lun­gen befrei­en zu las­sen, sofern die anfal­len­den Eigen­auf­wen­dun­gen eine bestimm­te Belas­tungs­gren­ze über­schrei­ten. Die­se liegt bei maxi­mal 2 Pro­zent der Brut­to­haus­halts­ein­nah­men pro Kalen­der­jahr. Bei chro­ni­schen Erkran­kun­gen oder Bezug von Sozi­al­leis­tun­gen redu­ziert sich die Gren­ze auf 1 Pro­zent. Zu den Eigen­auf­wen­dun­gen zäh­len Kos­ten für Arz­nei­mit­tel, Heil­mit­tel, Phy­sio­the­ra­pie, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te, häus­li­che Pfle­ge und Kran­ken­fahr­ten inner­halb des jewei­li­gen Jah­res.

Bean­tra­gung der Zuzah­lungs­be­frei­ung
Um eine Zuzah­lungs­be­frei­ung zu erhal­ten, müs­sen Kas­sen­pa­ti­en­ten ihrer Kran­ken­kas­se sämt­li­che Quit­tun­gen sowie einen Ein­kom­mens­nach­weis für die Berech­nung der Belas­tungs­gren­ze vor­le­gen. Wir emp­feh­len Ihnen ger­ne, die­sen Schritt früh­zei­tig in die Wege zu lei­ten, um unnö­ti­ge Zuzah­lun­gen zu ver­mei­den.

Kos­ten­über­nah­me durch pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen
Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen über­neh­men in der Regel die Kos­ten für phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Behand­lun­gen, sofern fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:

  • Die The­ra­pie ist medi­zi­nisch not­wen­dig
  • Es liegt eine ärzt­li­che Heil­mit­tel­ver­ord­nung vor oder der Phy­sio­the­ra­peut ist als sek­to­ra­ler Heil­prak­ti­ker tätig
  • Die Rech­nung ist kor­rekt aus­ge­stellt
  • Die Kos­ten sind ange­mes­sen und nicht über­höht
  • Die Leis­tung ist im Ver­si­che­rungs­ver­trag abge­deckt

 

Die weit­aus meis­ten phy­sio­the­ra­peu­ti­schen Leis­tun­gen sind übli­cher­wei­se mit­ver­si­chert. Um auf Num­mer sicher zu gehen, emp­fiehlt es sich jedoch, vor Beginn der Behand­lung mit Ihrer Ver­si­che­rung abzu­klä­ren, ob die geplan­ten The­ra­pien von Ihrem Ver­trag abge­deckt sind.

Kos­ten­kal­ku­la­ti­on für Selbst­zah­ler
Als Selbst­zah­ler in der Phy­sio­the­ra­pie gibt es kei­ne ver­bind­li­chen Hono­rar­re­ge­lun­gen. Selbst­stän­di­ge Phy­sio­the­ra­peu­ten legen ihre Prei­se indi­vi­du­ell fest. Um jedoch eine ange­mes­se­ne Kal­ku­la­ti­on sicher­zu­stel­len, dient die Gebühren­über­sicht für The­ra­peu­ten (GebüTH) als Ori­en­tie­rungs­hil­fe.

Abrech­nungs­ab­lauf für Selbst­zah­ler
Bei Selbst­zah­lern dient in der Regel die ärzt­li­che Heil­mit­tel­ver­ord­nung als Grund­la­ge für den Behand­lungs­ver­trag. Die dar­in auf­ge­führ­ten The­ra­pie­maß­nah­men wer­den über­nom­men. Fin­det die Behand­lung ohne Ver­ord­nung statt, kön­nen die Leis­tun­gen frei ver­ein­bart wer­den, sofern sie medi­zi­nisch not­wen­dig sind. Neben den ver­ord­ne­ten Maß­nah­men sind oft wei­te­re Leis­tun­gen erfor­der­lich, wie das Erst­ge­spräch, die Befund­er­he­bung oder die Doku­men­ta­ti­on. All die­se Punk­te flie­ßen in den Behand­lungs­ver­trag ein und bil­den die Basis für die Hono­rarkal­ku­la­ti­on.

Stei­ge­rungs­sät­ze bei Kom­ple­xi­tät
Je nach Qua­li­fi­ka­ti­on des The­ra­peu­ten und Kom­ple­xi­tät der The­ra­pie kann ein Stei­ge­rungs­satz auf den Regel­satz ange­wandt wer­den. Die­ses Vor­ge­hen ist auch aus der ärzt­li­chen Abrech­nung bekannt. Nach Abschluss der Behand­lung erhal­ten Sie eine Rech­nung, die Sie inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist beglei­chen. Anschlie­ßend kön­nen Sie die Rech­nung zusam­men mit Behand­lungs­ver­trag und ärzt­li­cher Ver­ord­nung bei Ihrer Ver­si­che­rung zur Erstat­tung ein­rei­chen. Durch die­se trans­pa­ren­te Abrech­nungs­me­tho­dik kön­nen Sie sich auf fai­re Kos­ten bei höchs­ter Qua­li­tät ver­las­sen. Ger­ne erläu­tern wir Ihnen den Ablauf im per­sön­li­chen Gespräch aus­führ­lich.

Mit der Zer­ti­fi­zie­rung zum sek­to­ra­len Heil­prak­ti­ker für Phy­sio­the­ra­pie sind wir in unse­rer Pra­xis berech­tigt, Pati­en­ten ohne vor­he­ri­ges ärzt­li­ches Rezept zu unter­su­chen und zu behan­deln sowie anschlie­ßend ein Pri­vat­re­zep­te für den Bereich der Phy­sio­the­ra­pie aus­zu­stel­len. Dies ermög­licht einen raschen Beginn der The­ra­pie unmit­tel­bar nach Auf­tre­ten von Beschwer­den, da Dia­gno­se, Rezept und Behand­lung direkt bei uns erfol­gen. Dadurch ent­fällt der Gang zum Arzt, und Sie kön­nen bei aku­ten Beschwer­den sofort nach tele­fo­ni­scher Ter­min­ver­ein­ba­rung in unse­re Phy­sio­the­ra­pie-Pra­xis kom­men.

Soll­te die Befund­la­ge jedoch unklar sein, über­wei­sen wir Sie selbst­ver­ständ­lich an einen Fach­arzt, um eine wei­ter­ge­hen­de Abklä­rung des Krank­heits­bil­des sicher­zu­stel­len.

Park­plät­ze befin­den sich an der Rück­sei­te der Pra­xis, erreich­bar über die Stra­ße ‘From­mert’.

Wir arbeiten gemeinsam an Ihrem Wohlbefinden.

Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te unver­bind­lich, um einen Ter­min in unse­rer Phy­sio­the­ra­pie­pra­xis zu ver­ein­ba­ren. Unser erfah­re­nes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Sei­te, um gemein­sam einen indi­vi­du­el­len The­ra­pie­plan zu erstel­len. Egal ob nach einer Ver­let­zung, bei chro­ni­schen Beschwer­den, Ver­span­nun­gen durch einen stres­si­gen All­tag oder zur Vor­beu­gung — wir fin­den die pas­sen­de Lösung für Sie. Machen Sie den ers­ten Schritt und las­sen Sie uns an Ihrer Gene­sung arbei­ten. Ihre Lebens­qua­li­tät soll­te an obers­ter Stel­le ste­hen. Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te